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Acker- und Pflanzenbau


Die Pflanze als ein Wesen, das besonders von Umgebungseinflüssen abhängig ist, benötigt neben dem geeigneten Standort ausreichend Wasser und Licht.

Ein gut durchwurzelbarer und lebendiger Boden ist Voraussetzung für eine entsprechende Blatt-, Blüten- und Fruchtbildung. Die Ausgestaltung ihres Standortes ist für die Gesundheit der Pflanze von größerer Bedeutung als einzelne Pflanzenbe-handlungsmaßnahmen. Ebenso ist die Wahl geeigneter Arten und Sorten von Bedeutung.

Eine ausgewogene, standortgerechte Fruchtfolgegestaltung kann die Einseitigkeit der verschiedenen Kultur-pflanzen ausgleichen.

Hierbei ist dem Aufbau einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit durch ausreichenden Anbau von - möglichst mehrjährigen Leguminosen - und einen hohen Blattfruchtanteil in der Fruchtfolge besondere Beachtung zu schenken.

Darüber hinaus vermag die Berücksichtigung kosmischer Rhythmen bei den Anbau- und Pflegemaßnahmen die Qualitätsbildung und das Wachstum zu unterstützen. "Düngen heißt, den Boden verlebendigen". Aus diesem Leitsatz ergibt sich eine aus den Lebenszusammenhängen von Pflanze und Tier hervorgehende Düngung.

In der Düngerwirtschaft hat der sachgerechte Einsatz der biologisch-dynamischen Präparate maßgebliche Bedeutung.

Eine wichtige Zielsetzung der Bodenbearbeitung ist die Intensivierung biologischer Vorgänge im Boden. Energieeffiziente Bodenbearbeitungsverfahren haben dabei Vorrang.


Themen:


Saat- und Pflanzgut, Jungpflanzen und vegetatives Vermehrungsmaterial

Düngung

Betriebsweisen

Pflanzenpflege und Pflanzenschutz

Neue Kultur- und Produktionsverfahren

SAAT- UND PFLANZGUT, JUNGPFLANZEN UND VEGETATIVES VERMEHRUNGSMATERIAL

Der innere Wert und die äußere Beschaffenheit des Saatgutes beeinflussen zum einen die Widerstandskraft der Bestände während des Wachstums, zum anderen deren standortbedingte Ertragsfähigkeit sowie die Lebensmittelqualität der Erzeugnisse. Zur Erzielung der im biologisch-dynamischen Anbau angestrebten Qualität ist besondere Sorgfalt erforderlich. Offenblühende Sorten, möglichst aus biologisch-dynamischer Vermehrung, sollen bevorzugt werden.



Für die Erzeugung von Getreide, mit Ausnahme von Mais, sind Hybridsorten ausgeschlossen. Keine Hybriden für Getreideanbau (außer Mais).
Sorten, die aus Protoplasten- oder Cytoplastenfusion hervorgegangen sind, dürfen ab Juli 2005 nicht mehr verwendet werden. Für die Verwendung ausgeschlossene Sorten (Negativliste): Siehe Anhang 11 Keine Sorten aus Zellfusionstechnik. Vermehrung von Hybridsaatgut auf Demeter-Betrieben ist nicht zulässig. Keine Vermehrung von Hybrid-Saatgut auf Demeter-Betrieben.
Jungpflanzen (z. B. Krautpflanzen, Steckzwiebeln, Meerrettichfexer) müssen, soweit verfügbar, aus biologisch-dynamischem Anbau stammen. Sind solche nicht verfügbar, können auch andere ökologische Herkünfte verwendet werden. Jungpflanzen aus konventioneller Herkunft sind ausgeschlossen. Jungpflanzen dürfen nur aus biologisch-dynamischer oderökologischer Erzeugung zugekauft werden.
Es muss, soweit verfügbar, biologisch-dynamisches Saat- und Pflanzgut sowie vegetatives Vermehrungsmaterial (z. B. Erdbeerpflanzen, Himbeer-pflanzen, Bäume, Sträucher) verwendet werden. Ist solches nachweislich nicht verfügbar, kann auf anderes ökologisches Saat- und Pflanzgut bzw. vegetatives Vermehrungsmaterial zurückgegriffen werden. Ziel ist, kein Saat- und Pflanzgut oder Vermehrungsmaterial konventioneller Herkunft zu verwenden.
Saatgut, Kartoffelpflanzgut und vegetatives Vermehrungsmaterial muss, soweit verfügbar, aus biologisch-dynamischem Anbau stammen.
Elektronenbeizung ist ausgeschlossen. Elektronenbeize ist nicht gestattet.
Die Verwendung von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut ist ausgeschlossen.

DÜNGUNG

Die Belebung des Bodens sowie die Erhaltung und Förderung der Bodenfruchtbarkeit sind Grundanliegen der Biologisch-Dynamischen Wirtschaftsweise. Den größten Einfluss auf die Verlebendigung des Bodens hat neben der Bodenbearbeitung und Fruchtfolge der gepflegte und mit den Kompostpräparaten versehene Mist der jeweiligen Haustierarten, insbesondere von der Kuh.



Haltung von Hennen artgerecht zusammen mit Hähnen.
Düngungsniveau
Die Gesamtmenge des mit den angewandten Düngern eingesetzten Stickstoffs darf im Durchschnitt über die Fruchtfolge nicht jene Menge überschreiten, die auf dem Betrieb bei einer Viehhaltung ohne Futterzukauf anfallen würde (maximal 1,4 DE/ha; siehe Kapitel VII, dort Anhang 1).

Die eingesetzte Gesamtstickstoffmenge darf max. 1,4 DE/ha betragen.
Für die Erzeugung von Demeter-Produkten müssen mindestens zwei Drittel der durchschnittlichen Ration (TM) Demeter-Futter sein (Aus-nahmen sind bei Schweinen und Geflügel möglich). Bis zu einem Drittel der Futtertrockenmasse darf auf dem Betrieb oder in der Betriebskooperation (gemäß Pkt. 3) erzeugtes Futter In Umstellung auf Demeter sein. Selbst erzeugtes Futter aus dem Nulljahr, das den Status hat In Umstellung auf den ökologischen Landbau, aber noch nicht zertifiziert , kann bis zu einem Anteil von 5% für Pflanzenfresser und 10% für alle anderen Tierarten der durchschnittlichen Ration verfüttert werden. Diese Regelung ist auf neu hinzukommende umzustellende Flächen anerkannter Demeter-Betriebe begrenzt. Mindestens zwei Drittel Demeter-Futter im Jahr ist für die Erzeugung von Demeter-Produkten
nötig.
Wenn wirtschaftseigene organische Dünger sowie pflanzenbauliche Maßnahmen zur Verlebendigung des Bodens nicht ausreichen, können organische Handelsdünger Verwendung finden. Ein zu triebiges Wachstum gilt es jedoch zu vermeiden. Die Anwendung organischer Handelsdünger ist beschränkt.
Mit organischen Handelsdüngern darf auf der jeweiligen Fläche nicht mehr Stickstoff eingebracht werden, als über Kompost, Stalldünger und/ oder Gründüngung zugeführt wird, maximal jedoch die 0,5 DE/ha entsprechende Menge (Ausnahme: Dauerkulturen). Zugelassene Düngemittel sind in Anhang 5 (siehe Kapitel VII) aufgeführt. Zufuhr von Stickstoff aus organischen Han-delsdüngern: maximal 0,5 DE/ha.
Der Zukauf sämtlichen Futters muss nach Ursprung, Bezeichnung,Menge und Verwendung dokumentiert werden. Sofern anstelle von Demeter-Futter andere Qualitäten zugekauft werden, muss die Nichtverfügbarkeit der jeweils höheren Qualitätsstufe (siehe oben genannte Rangfolge) nachgewiesen sein.
Futterzukauf ist zu dokumentieren. Nichtverfügbarkeit ist nachzuweisen.
Die zugelassenen Futtermittel sind in Anhang 3, die zugelassenen Ergänzungs- u. Zusatzstoffe in Anhang 4 (Kapitel VII) angegeben. Konventionelle Grundfuttermittel sind nur im Notfall und mit Ausnahmegenehmigung zulässig (ANG Zukauf konventionelles Grundfutter, Kapitel VII, dort Anhang 8). Zukauf konventioneller Grundfuttermittel nur im Notfall.
Wirtschaftseigene Düngemittel müssen sorgfältig gelagert und aufbereitet werden. Auf angemessene Ausbringtechnik ist zu achten. Bei der Hand-habung und Anwendung der Wirtschaftsdünger sind Nährstoffverluste
über Ausgasung oder Auswaschung zu minimieren.
Sorgfältige Lagerung, Aufbereitung und Ausbringung.
Gärrückstände aus der Biogasgewinnung sind auf die maximale Ge-samtausbringungsmenge aller Düngemittel anzurechnen (insgesamt max. 1,4 DE/ha). Biogasgülle wird auf die Düngermenge angerechnet.
Betreiben von Biogasanlagen
Es gibt Anzeichen dafür, dass die Bildekräfte, die Rudolf Steiner im 8. Vortrag des Landwirtschaftlichen Kurses als Ich-Anlage bezeichnet, bei der Vergärung in der Biogasanlage nicht im Dünger gehalten werden können und somit als Wirkung verloren gehen. Dies wirkt der Bildung eines geschlossenen Betriebsorganismus entgegen. Außerdem wirkt die fermentierte Gülle ähnlich den Mineraldüngern (leicht löslich; Priming-Effekt). Deshalb kann die Biogasgewinnung aus Stalldünger für Demeter-Betriebe nicht empfohlen werden. Mindestens zwei Drittel (jeweils durchgängig bezogen entweder auf Trockenmasse oder auf Frischmasse) der zu vergärenden Substrate müssen aus dem Demeter-Betrieb selbst oder aus einer Betriebskooperation gemäss Abschnitt Betriebskooperationen (siehe Kapitel Viehwirtschaft dieser Richtlinien) stammen.

Substrate stammen überwiegend aus Demeter-Erzeugung.
Die Einfuhr von Kosubstraten ist auf ein Drittel (s.o.) der zu fermentierenden Stoffe beschränkt. Zulässige Kosubstrate siehe Kapitel VII, Anhang 5, Punkt 5. Kosubstrate sind nach Art und Menge begrenzt.
Betriebsfremde Dünger und Kosubstrate dürfen zusammen max. 0,5 DE (ca. 40 kg N/ha) nicht überschreiten. Die biologisch-dynamischen Kompostpräparate sind bei der Fermentation einzusetzen. Einsatz der bio.-dyn. Präparate bereits im Gärraum.
Einfuhr von Düngern und Erden
Synthetische Stickstoffverbindungen, Chilesalpeter, leichtlösliche Phosphate und Reine Kalisalze sind ausgeschlossen. Kalisalze mit einem Chloridgehalt von mehr als 3 % sind von jeder Verwendung ausgeschlossen.

Kalisalze mit mehr als 3 % Chlorid (Cl) sind ausgeschlossen.
Die Verwendung von in den Betrieb eingeführten Fäkalien, Klärschlamm, Müllkompost und Kompost aus Bioabfall (Biotonne) ist nicht gestattet.

Keine Zufuhr von Fäkalien, Klärschlamm und Müllkompost.
Auf die Erhaltung oder Einregulierung eines boden- und nutzungsgerechten pH-Wertes ist zu achten. Gegebenenfalls ist dafür auch durch Kalkung zu sorgen. pH-Wert optimal einregulieren und erhalten..
PFLANZENPFLEGE UND PFLANZENSCHUTZ


Durch die vielseitigen, den Gesamtbetrieb betreffenden biologisch-dynamischen Maßnahmen, einschließlich der Landschaftspflege und -gestaltung, wird eine weitgehende Widerstandsfähigkeit der Kulturen gegen pilzliche, bakterielle und tierische Schädigung angestrebt. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, können gemäß Anhang 6 (siehe Kapitel VII) zugelassene Maßnahmen und Wirkstoffe zur Anwendung kommen.


natürliche Widerstandskraft der Kulturen stärken.
Chemisch-synthetische Mittel zur Bekämpfung von Schädlingen, zur Vorbeugung
und Bekämpfung von Pilz-, Virus- oder anderen Krankheiten und Unkräutern
sowie zur Wachstumsregelung von Kulturpflanzen, sind nicht zulässig.

Neue Mittel und Verfahren zur Pflanzenpflege oder zum Pflanzenschutz dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Demeter-Organisation erprobt werden (siehe ANG Neue Verfahren, Kapitel VII, dort Anhang 8).
Lagerschutz
Die Lagerung der biologisch-dynamischen Erzeugnisse ist im Sinne dieser Richtlinien so vorzunehmen, dass Beeinträchtigungen der Qualität vermieden werden (z. B. Auswahl der Lagerungsbehälter, Lagerschutzmaßnahmen).

Beeinträchtigungen der Qualität durch die Lagerung sind zu vermeiden.

NEUE KULTUR- UND PRODUKTIONSVERFAHREN

Neue Kultur- und Produktionsverfahren, die nicht in diesen Richtlinien beschrieben sind und auch nicht der gängigen Praxis in ökologisch bewirt-schafteten Betrieben entsprechen, dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Demeter-Organisation erprobt werden (ANG Neue Verfahren, siehe Kapitel VII, dort Anhang 8).



Fütterung von zugekauftem Futter siehe Pkt. Futterzukauf.
Bäuerliche Gesellschaft Nordwestdeutschland e.V., Triangel 6, 21385 Amelinghausen
Fon: 04132/91200, Fax: 04132/912024