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Verantwortlich: Klaus Strüber und Christoph Schwager
Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE): Eine Chance für biologisch-dynamische Landwirtschaft?

Von Klaus Strüber und Christoph Schwager

Biologische Landwirtschaft ist naturgemäß wesentlich arbeitsintensiver als die konventionelle Wirtschaftsweise. Für Demeter -Betriebe gilt das oft noch stärker, denn sie sind vielfach verknüpft mit pflegerischen Tätigkeiten (Mensch und Natur), mit kulturellen Aktivitäten oder solchen der Bildung.

Die Betriebe erbringen wichtige Leistungen für die Allgemeinheit, die Gesellschaft.

All diese Tätigkeiten können unter den heute herrschenden wirtschaftlichen Bedingungen nicht angemessen über den Preis der verkauften Produkte entlohnt werden. Häufig findet so etwas wie eine mehr oder weniger fröhliche Selbstausbeutung statt im Bewusstsein, etwas Gutes für andere zu tun, ganz im Sinne von Rudolf Steiners Sozialem Hauptgesetz.
[1]

Aber die Gesellschaft verhält sich umgekehrt eben nicht nach diesem Sozialen Hauptgesetz: es fließen keine ausreichenden Mittel zurück. Die Situation stellt sich so dar, dass viel sinnvolle Arbeit vorliegt, dass es potentiell viele Menschen gibt, diese Arbeit mit Freuden zu tun – aber sie haben nicht das Einkommen dafür.

Hier setzt die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) an. Wenn jeder Mensch ohne jede Vor- und Nachbedingung ein monatliches Einkommen erhält, entsteht die Freiheit das zu tun, was einem wichtig ist.

Es entsteht ein ökonomischer Freiraum für eine sinnvolle und gesunde Landwirtschaft. Dieser Freiraum entsteht nicht nur bei der (Ur-)Produktion, sondern vergrößert sich noch durch gesicherte Kaufkraft bei der Konsumtion: die Menschen können sich eher die wertvolleren Lebensmittel leisten oder sich an einer Hofgemeinschaft beteiligen.

Was ist das Bedingungslose Grundeinkommen?
Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist ein Einkommen, das bedingungslos jedem Mitglied einer bestimmten staatlichen Gemeinschaft lebenslang gewährt wird. Es soll:
  • Die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilnahme ermöglichen
  • Einen individuellen Rechtsanspruch darstellen
  • Ohne Bedürftigkeitsprüfung
  • und ohne Arbeitszwang ausgezahlt werden


[1] Das Heil einer Gesamtheit von zusammenarbeitenden Menschen ist um so größer, je weniger der einzelne die Erträgnisse seiner Leistungen für sich beansprucht, das heißt, je mehr er von diesen Erträgnissen an seine Mitarbeiter abgibt, und je mehr seine eigenen Bedürfnisse nicht aus seinen Leistungen, sondern aus den Leistungen der anderen befriedigt werden. (Rudolf Steiner)


Hier finden Sie eine ausführlichere Darstellung zum BGE:
grundeinkommen-luebeck.de/Grundeinkommen





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