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Gartenbau und Feldgemüsebau.
Hopfenbau, Weinbau und sonstige Dauerkulturen
Erwerbsgartenbau und Feldgemüsebau, Hopfenbau und sonstige Dauerkulturen sind ebenso Organe des landwirtschaftlichen Betriebes wie der Ackerbau.
Überwiegend auf diese Betriebszweige aufbauende Betriebe bedürfen aber besonderer Betriebskonzepte. Im intensiven Gartenbau machen die häufig wechselnden Kulturen auf dem gleichen Stück Erde einen besonders schonenden Bodenaufbau erforderlich.
Für eine darauf ausgerichtete Düngerwirtschaft ist eine eigene Tierhaltung sehr zu empfehlen. Ist diese nicht einzurichten, wird eine Futter - Mist - Kooperation mit einem anderen biologisch-dynamisch bewirtschafteten Betrieb mit Viehhaltung empfohlen.
Der Düngerpflege unter Zuhilfenahme der Kompostpräparate ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Zur Ergänzung der Fruchtfolge wird die Aufnahme von gewöhnlich nicht angebauten Vertretern von Pflanzenfamilien wie Phacelia und Buchweizen für den Zwischenfruchtanbau empfohlen.
Ebenso sollen Leguminosen und andere Futterpflanzen unter den Gesichtspunkten von Bodenaufbau und Nützlingspflege einen festen Platz in der Fruchtfolge einnehmen.
Neben den in den vorangegangenen Kapiteln beschriebenen Maßnahmen gelten für den Gartenbau, intensiven Feldgemüsebau, Obstbau und andere Dauerkulturen folgende weitere Bestimmungen: |
Themen:
Saatgut, Pfllanzgut und Jungpflanzen

Düngung und Bodenpflege, Erden und Substrate

Pflanzenpflege und Pflanzenschutz

Beikrautregulierung

Anbau unter Glas und Folien

Ernte und Aufbereitung

Neue Kultur-und Produktionsverfahren

Bestimmungen für Gartenbaubetriebe mit Gemüse und Zierpflanzen

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SAATGUT, PFLANZGUT UND JUNGPFLANZEN
Es gelten die entsprechenden Bestimmungen aus dem Kapitel Acker-und Pflanzenbau , Pkt. Saat- und Pflanzgut, Jungpflanzen und vegetatives Vermehrungsmaterial .
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DÜNGUNG UND BODENPFLEGE, ERDEN UND SUBSTRATE
Die intensive Bodenbearbeitung und das hohe Maß an Lebendigkeit bio-logisch-dynamisch bewirtschafteter Böden haben hohe Stoffumsätze im Boden zur Folge. Dem Humusaufbau gilt daher besondere Beachtung.
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Der Humusaufbau ist von besonderer Bedeutung.
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| Düngung, Fruchtfolge und Anbautechnik sind so zu gestalten, dass eine Stickstoffauswaschung in den Untergrund und eine Anreicherung von Nitrat im Gemüse minimiert werden. |
Stickstoffauswaschung und Nitratanreicherung minimieren..
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| Gut verrotteter und präparierter Wiederkäuermist aus der eigenen Tierhaltung ist die wichtigste Grundlage der Düngung. |
Präparierter Mist ist die Grundlage der Düngung. |
| Mist aus konventioneller Tierhaltung darf nur bezogen werden, wenn der Zukauf von ökologisch bewirtschafteten Betrieben nicht möglich ist (siehe auch Kapitel VII, Anhang 5). Bei nötigem Mistzukauf ist besondere Sorgfalt auf Schadstoffgehalte zu richten. Gärtnerische Erden und Substrate sollten bevorzugt als betriebseigene Mischung hergestellt werden. Dabei soll immer präparierter Pflanzen- und Mistkompost die Grundlage bilden. Sein Anteil muss mind. 25 Vol.-% betragen. |
Mindestens 25 Vol.-% präparierter Kompost in gärtnerischen Erden und Substraten.
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Pflanzliches Kompostmaterial und fertige Komposte aus Rinden- und Pflanzenabfällen (Laub, Schnittholz) aus dem Kommunalbereich können eingesetzt werden, sofern deren Unbedenklichkeit durch eine Schad- stoffanalyse nachgewiesen ist. Wenn Handelsprodukte am Markt sind, die nachweislich den Qualitätsleitlinien des Forschungsring entsprechen, sind diese bei Zukauf zu verwenden.
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Schadstoffanalyse bei Komposten aus dem Kommunalbereich. Erden und Substrate verwenden, die den Qualitätsleitlinien des Forschungsring entsprechen. |
| Torf ist nur als Bestandteil von Anzuchtsubstraten und Topferden zugelassen. Der Torfanteil ist so gering wie möglich zu halten und darf 75 % nicht überschreiten. Düngemittel müssen diesen Richtlinien entsprechen (siehe Kapitel VII, dort Anhang 5). |
Der Torfanteil in Anzuchtsubstrat und Topferde darf maximal 75 % betragen. |
Erden und Substrate dürfen gedämpft werden. Zur Lenkung der mikrobiellen Wiederbesiedelung im Anschluss an das Dämpfen sind die biologisch-dynamischen Kompostpräparate, wässrige Kompostauszüge sowie das Hornmist-Präparat oder das Fladenpräparat unverzüglich einzusetzen.
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Nach Dämpfung sind Maßnahmen zur mikrobiellen Wiederbesiedelung durchzuführen. |
Erdelose Kulturtechniken (Nährfilmtechnik, Hydrokultur), Kultur auf Steinwolle, sowie Sack- und Containerkulturen dürfen nicht angewendet werden. Erddünnschichtverfahren (mit Ausnahme von Kresse und Keimpflanzen im Verkaufsgebinde) sind nicht zugelassen.
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Erdelose Kulturtechniken und Erddünnschichtverfahren sind nicht erlaubt.
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| Chicoréewurzeln sollten in Erde getrieben werden. Bei der Wassertreiberei von Chicorée darf dem Wasser nichts zugesetzt werden, was diesen Richtlinien widerspricht. Wassertreiberei von Chicorée muss als solche deklariert werden. |
Deklarationspflicht für wassergetriebenen Chicorée. |
PFLANZENPFLEGE UND PFLANZENSCHUTZ
Es gelten die entsprechenden Bestimmungen aus dem Kapitel Acker- und Pflanzenbau , Pkt. Pflanzenpflege und Pflanzenschutz . Der Anbau unter Vlies, vor allem aber unter bodendeckender Folie, sollte auf ein Minimum beschränkt bleiben.
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Anbau unter Vlies oder bodendeckender Folie auf Minimum begrenzt |
BEIKRAUTREGULIERUNG
Fruchtfolge, Bodenbearbeitung und Kulturführung sind für die Beikrautregulierung von entscheidender Bedeutung. Mechanische Maßnahmen sind gegenüber thermischen zu bevorzugen.
Der Einsatz von technisch gefertigten Mulchmaterialien, wie Mulchpapier und Mulchfolie, soll wegen der ökologischen Breitenwirkung ganzflächiger Beikrautunterdrückung und der behinderten Ausbringung der Feld- spritzpräparate auf einem Minimum gehalten und auf Böden mit starkem Beikrautdruck beschränkt bleiben. Perforierte, wiederverwendbare Materialien sind zu bevorzugen.
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Der Einsatz von technisch gefertigten
Mulchmaterialien ist
nur beschränkt gestattet. |
ANBAU UNTER GLAS UND FOLIEN
Der Heizenergieeinsatz beim Anbau unter Glas und Folie soll so sparsam wie möglich erfolgen und, mit Ausnahme der Jungpflanzenanzucht und wärmebedürftiger Zierpflanzen, auf eine angemessene Verfrühung bzw. Verlängerung der Kulturzeiten beschränkt bleiben.
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Heizenergieeinsatz so sparsam wie möglich. |
| Techniken der Energieeinsparung, wie der Einsatz spezieller Heizsysteme (z. B. Vegetationsheizung, Bodenheizung), müssen - wo immer möglich - Eingang in den Betrieb finden. |
Energiesparende Techniken müssen vorgezogen werden. |
| Im Gewächshaus ist flaches Bodendämpfen zulässig. Zur Lenkung der mikrobiellen Wiederbesiedelung sind die biologisch-dynamischen Kompostpräparate, wässrige Kompostauszüge sowie das Hornmist-Präparat oder das Fladenpräparat unverzüglich einzusetzen. |
Nach Dämpfung sind Maßnahmen zur mikrobiellen Wiederbesiedelung durchzuführen. |
ERNTE UND AUFBEREITUNG
Die hohe Qualität biologisch-dynamisch erzeugter Produkte ist durch die Wahl schonender Ernte-, Aufbereitungs- und Lagerhaltungsverfahren zu erhalten.
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Die Qualität schonende
Verfahren anwenden. |
| Bei der Ernte von Kräutern, die für die Weiterverarbeitung zu Gewürzen bestimmt sind (Trocknung), ist besonders auf einwandfreien Zustand, also Freiheit von äußerlich erkennbaren Krankheiten, von abgestorbenen Pflanzenteilen, von äußeren Beschädigungen, von Fäulnis usw. zu achten. Um zu hohe mikrobielle Belastung zu vermeiden, muss besonders berücksichtigt werden, dass die Kräuter bei der Ernte nicht den Boden berühren. Zur Säuberung des Erntegutes ist gegebenenfalls Trinkwasser ohne jeglichen Zusatz zu benutzen. |
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NEUE KULTUR- UND PRODUKTIONSVERFAHREN
Neue Kultur- und Produktionsverfahren, die nicht in diesen Richtlinien beschrieben sind und auch nicht der gängigen Praxis in ökologisch bewirtschafteten Betrieben entsprechen, dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Demeter-Organisation erprobt werden (ANG Neue Verfahren: siehe Kapitel VII, dort Anhang 8).
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Bei nicht eindeutiger räumlicher Trennung muss der Zierpflanzenbereich mit umgestellt werden. |
| Bei klarer, bleibender räumlicher Trennung der Produktionsflächen und Gewächshäuser im Sinne einer gesonderten Betriebseinheit, kann eine schrittweise Umstellung des Zierpflanzenbaues durch die zuständige Demeter-Organisation genehmigt werden. Ziel ist, den gesamten Betrieb innerhalb von fünf Jahren umzustellen. |
Bei klarer Trennung der Produktionsflächen kann der Zierpflanzenbau schrittweise umgestellt werden.
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Während dieses Umstellungszeitraumes ist die Verwendung von konventionellen Erden und Düngern im Zierpflanzenbereich möglich. Die verwendeten Pflanzenschutzmittel müssen aber auch hier schon diesen Richtlinien entsprechen
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Verwendete Pflanzen- schutzmittel müssen generell richtlinienkonform sein. |
| Die Trennung der Produktionsbereiche ist durch eine sorgfältige Dokumentation (Beetkarteien, Lageplan, Betriebstagebuch o. ä.) nachzuweisen. Organische Abfälle des noch nicht vollständig umgestellten Zierpflanzenbaus sind getrennt zu kompostieren und nur in diesem Bereich wieder zu verwenden. |
Getrennte Kompostierung ist erforderlich. |
| Konventionelle Roh- und Fertigware darf im Zierpflanzenbereich zugekauft und gehandelt werden. Auch hierüber ist ausführlich Buch zu führen. |
Dokumentationspflicht für Zukauf von konventioneller Roh- und Fertigware. |
| Die unterschiedliche Erzeugung von Zierpflanzen und Gemüse sowie die konventionell erzeugten, zugekauften Zierpflanzen müssen durch entsprechende Deklaration für den Verbraucher als solche eindeutig erkennbar sein. |
Eindeutige Deklaration ökologischer und konventioneller Ware. |
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