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Vorwort | Grundsätzliche Regelungen sowie Hinweise zur Handhabung | Landwirtschaftlicher Organismus Landwirtschaftliche Individualität | Viehwirtschaft | Acker- und Pflanzenbau | Biologisch-dynamische Präparate | Gartenbau und Feldgemüsebau. Hopfenbau, Weinbau und sonstige Dauerkulturen | Obstbau | Sprossen und Keimlinge | Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse | Umstellung Zertifizierung - Vertrag | Richtlinie für die Kennzeichnung von Demeter-Erzeugnissen | Anhang | Adressverzeichnis


Obstbau


Trotz der eingeschränkten Möglichkeiten im Obstbau gilt es, alle verfügbaren Maßnahmen der Mischkultur, Begrünung, Zwischenkulturen und Bodenpflege zu nutzen.

Diese Maßnahmen können durch eine intensive Pflege der mehrjährigen Kulturen unterstützt werden. Die zeitgerechte Durchführung vor allem pflanzenstärkender Maßnahmen kann Einseitigkeiten entgegen wirken.

Die Standortfestigkeit der Dauerkulturen erfordert eine größere Pflege des direkten Umfeldes. Hier eine Harmonie herzustellen kann helfen, Einzelmaßnahmen einzusparen.


Themen:


Pflanzgut

Düngung und Bodenpflege

Pflanzenpflege und Pflanzenschutz

Unterstützungsmaterial

Neue Kultur und Produktionsverfahrent

PFLANZGUT


Sofern Pflanzgut der erforderlichen Sorte und Unterlage aus anerkannt biologisch-dynamischer Erzeugung verfügbar ist, ist dieses bevorzugt zu verwenden. Ist Pflanzgut nur aus ökologischer Erzeugung verfügbar, muss dieses verwendet werden.


Biologisch-dynamisches bzw. ökologisches Pflanzgut muss
verwendet werden.
DÜNGUNG UND BODENPFLEGE


Der bei viehlosen Obstbaubetrieben notwendige Zukauf betriebsfremder organischer Dünger ist auf maximal 1,2 DE/ha Obstfläche begrenzt. Die Gesamtmenge der eingesetzten Dünger darf 90 kg N/ha Obstfläche nicht überschreiten.


Zukaufmenge organischen Düngers maximal 1,2 DE/ha bzw.
90 kg N/ha Obstfläche.

Die Begrünung soll standortgerecht, aus vielerlei Pflanzenarten zusammengesetzt sein, und nach Möglichkeit vor dem Mähen oder Mulchen zur Blüte kommen. Bei Bedarf können die Baumstreifen bzw. der Bereich unter den Pflanzen mit mechanischen oder thermischen Methoden freigehalten werden. Der Boden darf jedoch nicht ganzjährig ohne Bewuchs oder natürliche Bedeckung sein. Eine artenreiche Begrünung ist anzustreben. Den Boden nicht ganzjährig ohne Bewuchs oder natürliche Bedeckung lassen.
PFLANZENPFLEGE UND PFLANZENSCHUTZ


Unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen im Obstbau gelten die entsprechenden Bestimmungen aus dem Kapitel Acker- und Pflanzenbau , Pkt. Pflanzenpflege und Pflanzenschutz .
Die Anwendung der Präparate ist schon für die Zertifizierung als Betrieb In Umstellung auf Demeter Voraussetzung.
UNTERSTÜTZUNGSMATERIAL


Aus Gründen des Naturschutzes sind keine tropischen oder subtropischen Hölzer als Unterstützungsmaterial zugelassen. Die tropischen Gräser Bambus und Tonkin dürfen verwendet werden.
Tropische und subtropische Hölzer sind nicht erlaubt.
NEUE KULTUR- UND PRODUKTIONSVERFAHREN


Neue Kultur- und Produktionsverfahren, die nicht in diesen Richtlinien beschrieben sind und auch nicht der gängigen Praxis in ökologisch bewirtschafteten Betrieben entsprechen, dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Demeter-Organisation erprobt werden (ANG Neue Verfahren: siehe Kapitel VII, dort Anhang 8).
Bäuerliche Gesellschaft Nordwestdeutschland e.V., Triangel 6, 21385 Amelinghausen
Fon: 04132/91200, Fax: 04132/912024