Grundsätzliches zu den Richtlinien
GRUNDLAGEN
In den Lebensprozessen wirken mannigfaltige Kräfte zusammen, die nicht allein aus materiellem Geschehen stammen. Daher kommt es bei allen landwirtschaftlichen Maßnahmen darauf an, die fördernden und belebenden Prozesse im Naturgeschehen zu aktivieren.
Die Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise ist im Wesentlichen Gestaltung von Lebenszusammenhängen und kann nicht wie ein Produktionsverfahren für einen technischen Artikel festgelegt werden. Durch die Arbeit der Menschen kann ein Betrieb durch die Pflege der Bodenfruchtbarkeit, der Kulturpflanzen, des Saatgutes und der Haustiere unter den jeweiligen natürlichen Standortbedingungen zu einem lebendigen Organismus ausgebildet werden. Die große Vielfalt der lebendigen Natur bringt es mit sich, dass eine landwirtschaftliche Maßnahme an einem Ort richtig und an einem anderen Ort gerade falsch sein kann.
Auch die Neigungen und Fähigkeiten der Bewirtschafter sind zu berücksichtigen für unterschiedliche Betriebsgestaltungen im Rahmen dieser Richtlinien. Ebenso spielen die richtigen Zeitpunkte bei der Durchführung der sich in das Lebensgeschehen einfügenden Maßnahmen eine wichtige Rolle. Dazu gehört insbesondere auch die gewissenhafte und regelmäßige Anwendung der biologisch-dynamischen Präparate, sowie die Berücksichtigung kosmischer Rhythmen im Pflanzenbau und in der Tierhaltung. Die Erzeugungsrichtlinien für die Zertifizierung der Demeter-Qualität bilden nach innen die Verabredung einer nach außen tretenden biologisch-dynamischen Landwirtschaft.
Produkte, die mit der Demeter-Kennzeichnung auf den Markt kommen, müssen im Rahmen dieser Richtlinien erzeugt worden sein. Der Rechtscharakter dieser Richtlinien bringt es mit sich, dass sie für alle Erzeugerbetriebe gleichermaßen gültig sind. Für die biologisch-dynamische Arbeit ist es erforderlich, sich mit dem Wesen der Biologisch-Dynamischen Wirtschaftsweise, ihren Grundlagen und Zielen zu verbinden. Dazu ist ein intensives Sich-Einleben in das Naturgeschehen durch Beobachtung, Denken und Empfinden notwendig.
Durch unablässiges Bemühen kann ein auf Erkenntnis beruhendes, immer tieferes Verständnis der Naturzusammenhänge erreicht werden. Die gemeinsame Arbeit in den verschiedenen Vereinigungen mit ihrer Beratung, ihren Veranstaltungen, Zeitschriften und Büchern ist dafür eine wichtige Grundlage und Hilfe. Die besonderen Erkenntnisgrundlagen der biologisch-dynamischen Landwirtschaft, soweit sie über die praktischen und naturwissenschaftlichen Erfahrungen hinausgehen, beruhen auf Rudolf Steiners Kurs Geisteswissenschaftliche Grundlagen zum Gedeihen der Landwirtschaft von 1924 und dem geistigen Zusammenhang der Anthroposophie, innerhalb dessen diese Vorträge ausdrücklich gehalten sind.
Erstrebt wird immer, die Landwirtschaft so zu führen, dass sie ihre Produktivität und Gesundheit aus der Gestaltung des Betriebsganzen erwirbt und das, was sie an Betriebsmitteln zur eigenen Produktion braucht, auch selbst erzeugt. Wenn man jedoch die Richtlinien so benutzen wollte, wie es häufig bei Gesetzen geschieht, dass man sich lediglich um die formale Einhaltung bemüht oder die Lücken sucht, um sie für wirtschaftliche Vorteile zu nutzen, dann sollte man die Landwirtschaft anders betreiben. Es ist eine Aufgabe der regionalen Arbeitsgemeinschaften mit ihren Vertrauensleuten sowie des Forschungsring und der Beratung, solche Entwicklungen zu verhindern.
Letzten Endes kommt es darauf an, dass jeder Anbauer immer besser in die Lage kommt, auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinien aus eigener Erkenntnis verantwortlich zu handeln. Jeder Einzelne verdankt einen wesentlichen Teil seiner Existenz als biologisch-dynamischer Mitarbeiter der übergeordneten gemeinsamen Sache, und jede örtliche Arbeit, auch wenn sie im Verborgenen geschieht, trägt zum Ganzen bei. Daher sollte jeder stets so handeln, dass das Vertrauen der Verbraucher in die Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise und in die Demeter-Produkte insgesamt gerecht-fertigt und gefestigt wird.

ZUR GLIEDERUNG DER ERZEUGUNGSRICHTLINIEN
In der heutigen Zeit findet sich eine naturwissenschaftlich-materialistische Weltanschauung, welcher das darwinistische Entwicklungsprinzip zugrunde liegt, wonach sich aus dem Niederen das Nächsthöhere durch Selektion und Konkurrenz entwickelt.
In der Anthroposophie, die durch Rudolf Steiner entwickelt wurde, kann auf geisteswissenschaftlicher Grundlage ein Ansatz gefunden werden, der ein geistesgeschichtliches Werdeprinzip beinhaltet: Mit zunehmender weltgeschichtlicher Weiterentwicklung des Physischen konnten sich vermehrt auch höhere Wesen wie das Tier und der Mensch inkor-porieren. Die physische Verkörperung der viel älteren, höheren Wesenswelt ist der jüngste Schritt in der Weltenentwicklung. Landwirtschaft ist Ausdruck der aktiv gestaltenden Begegnung des Menschen mit der Natur.
Die Gestaltung der Landwirtschaft wird geprägt von den Bedürfnissen der in einer Kultur zusammenlebenden Menschen. Die Erzeugnisse, welche aus dieser Landwirtschaft hervorgehen, müssen auf die Wesenheit des Menschen ausgerichtet sein, damit sie ihre Aufgabe als "Lebens"mittel - im wahrsten Sinne des Wortes - erfüllen können. Die Haltung von Rindern und der entstehende Wirtschaftsdünger war und ist die Voraussetzung für einen intensiven Ackerbau. Die Tierhaltung erfordert den Futterbau, Rin-derhaltung erfordert insbesondere die Erzeugung von Rauhfutter und ist somit wichtiger Gestaltungsfaktor für die Fruchtfolge.
Der Pflanzenbau wird durch das Nahrungsbedürfnis von Mensch und Tier bestimmt und erfordert einen sorgfältigen Umgang mit dem Boden. Standortgerechte Bewirtschaftung berücksichtigt die Bedürfnisse von Mensch, Tier, Pflanze und Boden. In diesem Sinne beginnen die Richtlinien mit dem Menschen; es folgen das Tierreich, der Acker- und Pflanzenbau, die Düngungs-und Bodenzusammenhänge sowie rechtsrelevante Regelungen.
Die Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise geht von dem Bild einer Landwirtschaft aus, die Acker-und Pflanzenbau sowie Viehhaltung umfasst. Acker- und Pflanzenbau einerseits und Viehhaltung andererseits bilden die zentralen Organe des landwirtschaftlichen Organismus, der durch die gestaltende Bewirtschaftung des Menschen und insbesondere durch sein Hineinwirken bei Herstellung und Anwendung der biologisch-dynamischen Präparate zu einer landwirtschaftlichen Individualität entwickelt werden kann. Das in Zusammenhang mit dieser Grundgestalt des Landwirtschaftlichen Organismus in den Richtlinien zu Regelnde findet sich im Kapitel IV dieser Richtliniensammlung.
Alle weiteren Erzeugungsbereiche, wie z.B. Gartenbau, Obstbau oder Bienenhaltung werden im Ideal in einen landwirtschaftlichen Betrieb integriert und innerhalb dessen als weitere Organe des landwirtschaftlichen Organismus entwickelt. Sie können aber auch, wenn das Organisationsprinzip eines in sich geschlossenen Organismus beachtet wird, eigenständig betrieben werden. Diese Erzeugungs-bereiche sind in Kapitel V dieser Richtliniensammlung geregelt. Für sie gelten aber auch die Regelungen aus Kapitel IV, insbesondere zum Landwirtschaftlichen Organismus und zu den biologisch-dynamischen Präparaten.
Die Richtlinien sind bis auf die Einleitungstexte, die auf den Sinnzusammenhang hindeuten und kursiv gedruckt sind, zweispaltig gehalten. Zu den vollständigen Richtlinien-Regelungen in der linken Spalte finden sich in der rechten Spalte Stichworte und Kurzbeschreibungen. In diesen Richtlinien sind die Vorschriften des gesetzlichen Mindeststandards der EU-Bio-Verordnung (EU-VO 2092/91) nicht vollständig enthalten. Nur diejenigen Regelungen wurden aufgenommen, die früher in den Demeter-Richtlinien enthalten waren und mittlerweile in den gesetzlichen Mindeststandard der EU-VO 2092/91 eingeflossen sind (kenntlich gemacht durch die Schrifttype Times Roman, kursiv). Es würde den Blick auf das Konzept der Biologisch-Dynamischen Wirtschaftsweise verfälschen, wenn nicht mindestens alle wesentlichen Elemente dieser Wirtschaftsweise in den Richtlinien erkennbar sind, unabhängig davon, ob sie mittlerweile Gegenstand der EU-VO 2092/91 geworden sind, oder nicht. Auf diese Weise wird deutlich, in welchen Gesichtspunkten und Maßnahmen das Besondere der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise liegt. Weil aber nicht nur die in diesen Richtlinien abgedruckten, sondern alle gesetzlichen Bestimmungen der EU-VO 2092/91 eingehalten werden müssen, reicht es nicht aus, bei der Arbeit im Betrieb nur die Demeter-Richtlinien zugrunde zu legen, sondern es müssen auch die in diesen Richtlinien nicht genannten Erfordernisse der EU-VO 2092/91 berücksichtigt werden.

ZUR HANDHABUNG DER ERZEUGUNGSRICHTLINIEN
Die Demeter-Richtlinien sind für die Demeter-Zertifizierung verbindlich. Abweichungen von den Richtlinien sind nur da möglich, wo Ausnahmen definiert sind. Alle definierten Ausnahmen sind in Anhang 8 (Kapitel VII) zusammengefasst. Wird eine dieser Ausnahmen erforderlich, ist ein Ausnahmeantrag an die zuständige Demeter-Organisation zu richten. Dabei sind folgende zwei Fälle zu unterscheiden (siehe Anhang 8):
- Ausnahmen, die über die zuständige Demeter-Organisation zu beantragen sind: Diese Ausnahmen sind auch in Bezug auf die EU-VO 2092/91 relevant. Über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entscheidet dann sowohl die zuständige Demeter-Organisation als auch die EU-Kontrollstelle.
- Ausnahmen, die bei der zuständigen Demeter-Organisation zu beantragen sind: Hier entscheidet allein die zuständige Demeter-Organisation über die Erteilung der Ausnahmegenehmigung.
In beiden Fällen ist der Antrag auf Ausnahmegenehmigung also an die zuständige Demeter-Organisa-
tion zu richten.

ZUR KENNZEICHNUNG BIOLOGISCH-DYNAMISCHER ERZEUGNISSE
Für die Kennzeichnung der Waren aus biologisch-dynamischer Erzeugung mit dem gesetzlich geschützten Wort- und/oder Bildzeichen "Demeter" und "In Umstellung auf Demeter" oder dem Wortzeichen "biodyn" sowie "aus Biologisch-Dynamischer Wirtschaftsweise" oder "aus biologisch-dynamischem Anbau" sowie allen Bezeichnungen, die auf diese Wirtschaftsweise hindeuten, ist ein Vertragsabschluß mit der Demeter-Organisation und die jährlich wiederholte Zertifizierung durch sie von Erzeugerbetrieben, und gegebenenfalls der bei diesen Erzeugerbetrieben stattfindenden Verarbeitung bzw. der durch sie in Auftrag gegebenen Lohnverarbeitung rechtlich erforderlich.
Außerdem ist die Kennzeichnungs-Richtlinie zu beachten (in dieser Sammlung enthalten im Kapitel VI). Für Vertragsabschluß und Zertifizierung der Betriebe gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen, hier insbesondere die "Verordnung (EWG) 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau" in der jeweils gültigen Fassung, die in dieser Sammlung enthaltenen Erzeugungs-Richtlinien. Für die Verarbeitung gelten die Demeter-Verarbeitungsrichtlinien

VERÖFFENTLICHUNG DER DEMETER-RICHTLINIEN
Jeder Demeter-Vertragspartner erhält die für ihn relevanten Demeter-Richtlinien. Richtlinienänderungen werden durch Veröffentlichung der Demeter-Organisation bekanntgegeben. Alle Demeter-Richtlinien sind auch im Internet veröffentlicht. Sie können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
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