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Vorwort | Grundsätzliche Regelungen sowie Hinweise zur Handhabung | Landwirtschaftlicher Organismus Landwirtschaftliche Individualität | Viehwirtschaft | Acker- und Pflanzenbau | Biologisch-dynamische Präparate | Gartenbau und Feldgemüsebau. Hopfenbau, Weinbau und sonstige Dauerkulturen | Obstbau | Sprossen und Keimlinge | Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse | Umstellung Zertifizierung - Vertrag | Richtlinie für die Kennzeichnung von Demeter-Erzeugnissen | Anhang | Adressverzeichnis


Sprossen und Keimlinge


Für die Erzeugung von Sprossen und Keimlingen müssen die verwendeten Saaten, Wurzeln und Rhizome aus ökologischer Vermehrung stammen. Konventionelle Herkünfte sind unzulässig.
Saaten, Wurzeln und Keimlinge aus konventioneller Herkunft sind nicht erlaubt.
Das für die Erzeugung der Sprossen und Keimlinge verwendete Wasser muss Trinkwasserqualität aufweisen. Eventuell verwendete Substrate und Trägermaterialien müssen im Sinne der Demeter-Richtlinien zulässig und unbedenklich sein. Dies ist im Zweifelsfalle mit der zuständigen Demeter-Organisation abzuklären. Verwendetes Wasser muss Trinkwasserqualität aufweisen.
Bäuerliche Gesellschaft Nordwestdeutschland e.V., Triangel 6, 21385 Amelinghausen
Fon: 04132/91200, Fax: 04132/912024