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Viehwirtschaft


Diese Richtlinien für die Tierhaltung stellen meist nur Mindestanforderungen dar. Das Tier als beseeltes Wesen ist als Haustier besonders auf unsere Obhut angewiesen.

Leitlinie des täglichen Handelns sollte sein, ihm die nötige Fürsorge angedeihen zu lassen und ihm gleichzeitig spezifische wesensgemäße Entfaltungsmöglichkeiten zu schaffen.

Physische und psychische Ungleichgewichte wollen rechtzeitig erkannt und vorsorgend ausgeglichen werden.

Stetige, wache Betreuung des Tieres ist dafür Voraussetzung. Eine eigene Tierhaltung gehört - im Hinblick auf die Entwicklung des Betriebes - unverzichtbar zu einer landwirtschaftlichen Betriebsindividualität.

Das gilt insbesondere für die Wiederkäuerhaltung. Die Futterpflanzen und der wohlausgewogene Dünger, der durch das Rind entsteht, tragen durch die Belebung des Bodens wesentlich zum dauerhaften Gedeihen eines Hofes bei.

Im harmonischen Zusammenwirken der Naturreiche mit dem Menschen kann sich ein belebter, durchseelter Landwirtschaftsorganismus
entwickeln.

»Denn Sie müssen ja wissen, dass zum Beispiel die kosmischen Wirkungen, die in einer Pflanze zur Geltung kommen, die vom Innern der Erde heraus kommen, hin-aufgeleitet werden.

Ist also eine Pflanze besonders reich an kosmischen Wirkungen und frisst diese ein Tier, das nun seinerseits gleichzeitig Mist liefert aus seiner Organisation heraus auf Grundlage eines solchen Futters, so liefert dieses Tier den besonders geeigneten Mist für diesen Boden, wo die Pflanze wächst.«
Rudolf Steiner

Gute Gesundheit und Fruchtbarkeit mit hohen Lebensleistungen werden erfahrungsgemäß von den Tieren erbracht, die auf einem Hof geboren werden und aufwachsen, auf dem deren Ansprüche an artgemäße Haltungs- und Fütterungsbedingungen bei liebevoller Betreuung durch den Menschen erfüllt werden.

Deshalb müssen alle Anstrengungen unternommen werden, unter den jeweiligen Verhältnissen optimale Lebensbedingungen für die Tiere einzurichten bzw. Tiere nur aus solchen Verhältnissen auf den Betrieb zu nehmen.


Themen:


Eigene Tierhaltung

Tierbesatz

Betriebskooperationen

Haltung

Fütterung

Zucht

Tierherkunft, Tierzukauf und Vermarktung

Arzneimittelbehandlung bei Tieren

Tiertransport und Schlachtung



EIGENE TIERHALTUNG

Die Tierhaltung mit dem dazugehörigen Futterbau ist wesentlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Betriebes. Eine Demeter-Zertifizierung von landwirtschaftlichen Betrieben ohne Einbeziehung von Wiederkäuern oder sonstigen Raufutterfressern (Equiden) ist nicht möglich. Ausnahmen von der eigenen Haltung von Raufutterfressern (Wiederkäuer oder Equiden) bedürfen der Genehmigung. (ANG Keine eigenen Raufutterfresser: siehe Kapitel VII, dort Anhang 8)

In Gärtnereien und Dauerkulturbetrieben kann auf eigene Viehhaltung verzichtet werden, wenn Mist-, Kompost- und Gründüngungswirtschaft sowie Präparateanwendung besonders intensiv betrieben werden.



Die Demeter-Zertifizierung landwirtschaftlicher Betriebe ohne eigene Haltung von Raufutterfressern ist in der Regel nicht möglich.

TIERBESATZ

Der Tierbesatz richtet sich nach den klima- und standortbedingten Möglichkeiten der Futtererzeugung. Er ist auf die Erhaltung und Entwicklung der Bodenfruchtbarkeit auszurichten. Der Tierbesatz beträgt mindestens 0,2 RGV/ha, max. 1,4 DE/ha (siehe Anhang 1) und darf bei Futterzukauf 2,0 GV/ha nicht überschreiten.



Tierbesatz:0,2 RGV bis 2,0 GV/ha

BETRIEBSKOOPERATIONEN

Zwischen anerkannten biologisch-dynamischen Betrieben ist eine Kooperation im Sinne einer biologischen Einheit möglich. Insbesondere betrifft dies die Haltung von Tieren und den Austausch von Futter und tierischem Dünger. Die Richtlinien sind auf diese Einheit als Ganzes anzuwenden. Über Kooperationen ist ein Vertrag abzuschließen. Dieser ist der zuständigen Demeter-Organisation vorzulegen. Das Düngeräquivalent für sämtliche Flächen beträgt maximal 1,4 DE/ha und Jahr.



Betriebskooperationen sind vertraglich zu regeln.

HALTUNG

Die Haltung der Tiere soll nach wesensgemäßen und haustiergerechten Grundsätzen eingerichtet werden. Eine liebevolle Betreuung durch den Menschen fördert das Wohlbefinden, die Gesundheit und das Leistungsvermögen der Tiere. Dass man also die Tiere nicht einfach in dumpfen Ställen abschließt, ... sondern, dass man sie über die Weide führt und überhaupt ihnen Gelegenheit gibt, auch sinnlich-wahrnehmungsmäßig in Beziehung zu treten zur Umwelt.
R. Steiner, Zitat aus dem Landwirtschaftlichen Kurs

Haltung von Rindern, Kleinwiederkäuern und Equiden
Die Hörner haben bei den Wiederkäuern eine Bedeutung für den Aufbau der Lebenskräfte. Sie bilden einen Kräfte haltenden Gegenpol zu den intensiven Verdauungs- und Stoffwechselvorgängen. Sie sind Teil der Ganzheit des Kuhwesens. Im Vergleich zu anderen Tierarten hat der Mist der Rinder eine besonders fördernde Wirkung auf die Bodenfruchtbarkeit. Zudem haben die Hörner als tierische Hülle für die Herstellung der biologisch-dynamischen Präparate eine wesentliche Bedeutung. Das Enthornen ist nicht gestattet. In besonders begründeten Fällen ist das Enthornen zulässig, wenn eine
zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung über die zuständige Demeter-Organisation eingeholt wurde (ANG Enthornung: siehe Kapitel VII, dort Anhang 8).

Das Einrichten einer Abkalbebox ist anzustreben. Kuhtrainer sind nicht erlaubt. Das Anbringen von Gummiringen an den Schwänzen von Schafen und das Kupieren der Schwänze ist nicht gestattet.

Enthornen nur in Ausnahmen mit Genehmigung.
Haltung von Schweinen
Zähnekneifen sowie vorbeugendes Zähneschleifen ist untersagt; ebenso Schwänze- und Ohrenkupieren.
Haltung von Geflügel
Haltungsanforderungen bei der Aufzucht von Junghennen siehe Anhang 9, Kapitel VII.Legehennen sind zusammen mit Hähnen zu halten.

Haltung von Hennen artgerecht zusammen mit Hähnen.

FÜTTERUNG

Die im Betrieb erzeugten Futtermittel bilden die Grundlage der Tierernährung. Anzustreben ist die vollständige Selbstversorgung. Die Fütterung muss der Art, dem Alter und der Leistung sowie dem physiologischen Bedarf der Tiere gerecht werden. Dabei ist für eine ausreichende Versorgung mit Mineralstoffen Sorge zu tragen. Die notwendigen Mineralstoffe und Spurenelemente sollen - soweit möglich - aus natürlicher Herkunft (Kräuter, Laubheu, usw.) stammen. ..., dass man eben nicht im allgemeinen sagen sollte: »Füttert in diesem Falle das, füttert in jenem Falle jenes, sondern dass man eine Vorstellung davon hervorrufen sollte, was bestimmte Fütterungsmethoden für einen Wert haben für das ganze Wesen der tierischen Organisation.«
R. Steiner, Zitat aus dem Landwirtschaftlichen Kurs

Insgesamt mindestens 50% des Futters (TM; bezogen auf den Gesamtfutterbedarf aller Tiere des Betriebes), muss auf dem eigenen Betrieb (beziehungsweise in einer Betriebskooperation mit einem anderen Demeter-Betrieb gemäß Pkt. 3) erzeugt sein.



Der eigene Futterbau ist Voraussetzung für eine artgerechte Fütterung.
Für die Erzeugung von Demeter-Produkten müssen mindestens zwei Drittel der durchschnittlichen Ration (TM) Demeter-Futter sein (Aus-nahmen sind bei Schweinen und Geflügel möglich). Bis zu einem Drittel der Futtertrockenmasse darf auf dem Betrieb oder in der Betriebskooperation (gemäß Pkt. 3) erzeugtes Futter In Umstellung auf Demeter sein. Selbst erzeugtes Futter aus dem Nulljahr, das den Status hat In Umstellung auf den ökologischen Landbau, aber noch nicht zertifiziert , kann bis zu einem Anteil von 5% für Pflanzenfresser und 10% für alle anderen Tierarten der durchschnittlichen Ration verfüttert werden. Diese Regelung ist auf neu hinzukommende umzustellende Flächen anerkannter Demeter-Betriebe begrenzt. Mindestens zwei Drittel Demeter-Futter im Jahr ist für die Erzeugung von Demeter-Produkten
nötig.
Anderes Öko-Futter als Demeter (Grundfutter) darf zu maximal 20 % der durchschnittlichen Ration verfüttert werden. Für Schweine (Kap. 5.6 und Geflügel (Kap. 5.7) gilt eine andere Regelung. Futtermittel konventioneller Herkunft dürfen im Regelfall nicht verfüttert werden. In Notsituationen sind Ausnahmegenehmigungen möglich (ANG Zukauf konventionelles Grundfutter, Kapitel VII, dort Anhang 8). In der Regel 100% Öko-Futter. Die tägliche Ration muss mindestens 50 % Demeter-Futter für alle Tierarten enthalten. Ergänzungsfutter soll überwiegend aus Getreide und Leguminosen bestehen. Die Verfütterung von Extraktionsschroten ist nicht erlaubt. Demeter-Richtlinie Erzeugung IV.2: Viehwirtschaft (Stand 1.06) Seite 5 von 13 Extraktionsschrote sind nicht erlaubt. Isolierte Aminosäuren sind nicht erlaubt. Keine isolierten Aminosäuren im Futter.
Futterzukauf
Werden Futtermittel in den Betrieb eingeführt, unterliegt deren Auswahl der besonderen Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Demeter-Qualitäts-erzeugung. Der Zukauf von anderen Öko-Futtermitteln als Demeter und In Umstellung auf Demeter ist, außer bei Geflügel, auf insgesamt 20% beschränkt. Beim Futtermittelzukauf ist folgende Rangfolge einzuhalten:
1. Futter von zertifizierten Demeter-Betrieben
2. von zertifizierten Betrieben ökologischer Landbauverbände
3. von gemäß EU-VO 2092/91 zertifizierten Betrieben

Rangfolge bei Futterzukauf ist zu beachten. Vorzugsweise ist Futter aus zertifizierter, biologisch-dynamischer Erzeugung zu verwenden.
Der Zukauf sämtlichen Futters muss nach Ursprung, Bezeichnung,Menge und Verwendung dokumentiert werden. Sofern anstelle von Demeter-Futter andere Qualitäten zugekauft werden, muss die Nichtverfügbarkeit der jeweils höheren Qualitätsstufe (siehe oben genannte Rangfolge) nachgewiesen sein.
Futterzukauf ist zu dokumentieren. Nichtverfügbarkeit ist nachzuweisen.
Die zugelassenen Futtermittel sind in Anhang 3, die zugelassenen Ergänzungs- u. Zusatzstoffe in Anhang 4 (Kapitel VII) angegeben. Konventionelle Grundfuttermittel sind nur im Notfall und mit Ausnahmegenehmigung zulässig (ANG Zukauf konventionelles Grundfutter, Kapitel VII, dort Anhang 8). Zukauf konventioneller Grundfuttermittel nur im Notfall.
Fütterung von Kühen, Schafen, Ziegen und Pferden (u. a. Equiden)
Die Fütterung von Wiederkäuern muss wiederkäuergerecht sein. Die Sommerfütterung muss überwiegend aus Grünfutter bestehen; anzustreben ist die Futteraufnahme über Weidegang.

Die Sommerfütterung muss überwiegend aus Grünfutter bestehen.
Im Winter sollen die Tiere einen möglichst hohen Anteil Heu (Kühe und Pferde mindestens 3 kg/Tier/Tag, Kleinwiederkäuer entsprechend weniger) erhalten; damit ist die ausschließliche Silagefütterung untersagt. Die Zufütterung von Heu ist obligatorisch. Ausschließliche Silagefütterung ist untersagt.
Die Fütterung von Pferden muss der jeweiligen Nutzung gemäß sein (Arbeits-, Freizeitpferde, Stuten für Stutenmilcherzeugung). Die Verfütterung von Futter aus anderer ökologischer Herkunft als Demeter und In Umstellung auf Demeter darf 20 % TM nicht überschreiten. Durchschnittliche und tägliche Ration: siehe Pkt. Fütterung . Fütterung von zugekauftem Futter siehe Pkt. Futterzukauf. Der Zukauf von Futtermitteln ist begrenzt.
Futtermittel tierischer Herkunft sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Milch und Milchprodukten.
Fütterung von Mastrindern
Die Futterration muss wiederkäuergerecht zusammengesetzt sein. Die Ration muss zu jeder Jahreszeit mindestens 60 % Raufutter (Grünfutter, Heu, Gärheu, Silage oder Futterstroh) enthalten. Energiereiche Silagen können den Hauptanteil des Grundfutters bilden. Die Sommerfütterung muss Grünfutter enthalten. Durchschnittliche und tägliche Ration: siehe Pkt. Fütterung . Fütterung von zugekauftem Futter siehe Pkt. Futterzukauf.

Ganzjährig wiederkäuergerechte Ration mit mindestens 60% Raufutter.
Fütterung von Zucht- und Mastkälbern, Fohlen sowie Schaf- und Ziegenlämmern
Die Fütterung erfolgt mit Milch, vorzugsweise Muttermilch, Raufutter und Schroten, möglichst aus eigener Erzeugung. Futtermittel tierischer Herkunft - ausgenommen Milch und Milchprodukte -sind für die Fütterung von Wiederkäuern und Fohlen verboten.

Als Futtermittel tierischer Herkunft sind nur Milch und Milchprodukte erlaubt.
Männliche Schaflämmer und Ziegenkitze dürfen ausschließlich zur Vermarktung In Umstellung auf Demeter mit Milchaustauscher (auf Basis von Bio-Milch, ohne Antibiotika und ohne tierische Fette) aufgezogen werden (EU-Vorgaben einzelner Bundesländer beachten).
Milchaustauscher aus Bio-Milch nur für männliche Lämmer und Kitze.
Betriebe ohne eigene Milcherzeugung müssen zugekaufte Kälber mit Milch aus einem anerkannten Betrieb eines ökologischen Landbauverbandes aufziehen oder entwöhnte Tiere von solchen Betrieben zukaufen. So aufgezogene Tiere dürfen frühestens sechs Monate nach Absetzen der Tränke und bei richtliniengemäßer Fütterung und Haltung unter der Marke Demeter vermarktet werden. Durchschnittliche und tägliche Ration: siehe Pkt. Fütterung. Fütterung von zugekauftem Futter siehe Pkt. Futterzukauf.
Wanderschäferei
Für die Fütterung gelten die gleichen Grundsätze wie für Schafhaltung auf dem Betrieb (siehe Pkt. Fütterung von Milchkühen, Schafen, Ziegen und Pferden ), d. h. mindestens zwei Drittel Demeter-Futter in der durchschnittlichen Ration. Abweichend davon wird ausschließlich bei der Wan-derschäferei Futter von nachweisbar extensivierten Flächen (d. h. ohne Anwendung synthetischer Stickstoffdünger und Pflanzenschutzmittel) und Futter von entsprechenden Naturschutzflächen wie ökologisches Futter bewertet. Tagesration siehe Pkt. Fütterung . Werden die Schafe nach diesen Grundsätzen gefüttert, können die Erzeugnisse unter Demeter vermarktet werden. Voraussetzung dafür ist ein Demeter-Vertrag.

Für die Wanderschäferei gelten gleiche Fütterungsgrundsätze wie bei Schafhaltung auf dem Betrieb.
Fütterung von Schweinen
Den Schweinen ist täglich frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter, möglichst auch Saftfutter vorzulegen.

Schweine erhalten täglich Rau- oder Saft- futter
Die vollständige Eigenerzeugung des Futters ist auch bei dieser Tierart anzustreben. Durchschnittliche Ration siehe Pkt. Fütterung . Die täglich verfütterte Menge an zugekauftem Futter aus anderem ökologischem Landbau als Demeter und In Umstellung auf Demeter darf 20 % (TM) nicht überschreiten. Wenn nicht genügend Demeter-Futter oder Futter In Umstellung auf Demeter verfügbar ist (bei weniger als 2/3 Demeter-Anteil in der durchschnittlichen Ration), kann bis zu 50% Futter aus ökologischer Herkunft zugekauft werden. Der Anteil Demeter-Futter und In Umstellung auf Demeter muss mind. 80% betragen.
Durchschnittliche und tägliche Ration: siehe Pkt. Fütterung. Fütterung von zugekauftem Futter siehe Pkt. Futterzukauf.

ZUCHT

Die Tiere sollen auf einem anerkannt biologisch-dynamisch bewirtschafteten Betrieb geboren und aufgezogen sein. Die eigene Vatertierhaltung entspricht den Grundsätzen der Biologisch-Dynamischen Wirtschaftsweise und wird daher dringend empfohlen. Künstliche Besamung kann das Wirken des männlichen Elementes innerhalb einer hofeigenen Herde nur unzureichend ersetzen. Bei Geflügel ist Naturbrut anzustreben. Aus Genmanipulation hervorgegangene Tiere sind nicht zugelassen. Der Einsatz biotechnologischer Methoden (z. B. Embryotransfer, Spermatrennung nach Geschlecht) ist nicht erlaubt.

TIERHERKUNFT, TIERZUKAUF UND VERMARKTUNG

Die Tiere auf biologisch-dynamisch bewirtschafteten Betrieben sollen nach Möglichkeit aus eigener Nachzucht stammen. Bei Zukauf zur Zucht, Bestandsvergrößerung und Bestandserneuerung sind Tiere aus kontrolliert biologisch-dynamischen Betrieben zu bevorzugen. Sind solche nicht verfügbar, können Tiere von anerkannten Betrieben ökologischer Landbauverbände zugekauft werden.

Je nach Tierart ist auch ein Zukauf aus EU-Bio-Betrieben möglich. Bei Nichtverfügbarkeit von Tieren ökologischer Herkunft dürfen mit einer über die zuständige Demeter-Organisation einzuholenden Ausnahmegenehmigung konventionelle Tiere zugekauft werden; dabei ist dieser Zukauf begrenzt und an bestimmte Bedingungen gebunden (siehe Vorgaben bei der jeweiligen Tierart). Biologisch-dynamische oder ökologische Herkunft bedeutet, dass die Tiere auf einem kontrolliert biologisch-dynamischen oder ökologischen Betrieb geboren und bis zum Verkauf dort aufgewachsen sind.

Rindvieh und Milch, Rindvieh
Der Zukauf konventioneller Tiere ist nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Der Zukauf von Rindvieh soll bevorzugt aus anerkannt biologisch-dyna-misch bewirtschafteten Betrieben erfolgen. Die Tiere müssen dort nach Beginn der Umstellung auf Demeter geboren und bis zum Verkauf dort gehalten worden sein. Nur bei Nichtverfügbarkeit können auch Tiere, die auf voll anerkannten Betrieben ökologischer Landbauverbände geboren und bis zum Verkauf gehalten wurden, zugekauft werden.

Zukauf von Tieren in der Regel aus ökologischer Herkunft. Sie müssen auf dem biologisch- dynamischen oder dem ökologischen Betrieb geboren und bis zum Verkauf dort gehalten worden sein.
Sind auch solche Tiere nicht verfügbar, können weibliche Jungtiere mit einer über die zuständige Demeter-Organisation einzuholenden Ausnahmegenehmigung aus konventioneller Herkunft zugekauft werden ANG Bestandsergänzung mit konventionellen Tieren, Kapitel VII, dort Anhang 8). Zukauf weiblicher Jungtiere konventioneller Herkunft nur mit Ausnahmegenehmigung.
Der Zukauf von männlichen Jungtieren zur Mast darf nur aus ökologischer Herkunft erfolgen (sie müssen auf dem Öko-Betrieb geborenund bis zum Verkauf dort gehalten sein). Sie sind bis zur Vermarktung unter "Demeter" noch mindestens 2/3 ihrer Lebenszeit richtliniengemäß zu halten und zu füttern. Zukauf von Mastbullen ausschließlich aus ökologischer Herkunft.
Einzelne männliche Zuchttiere können bei Nichtverfügbarkeit aus ökologischer Herkunft mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Demeter-Organisation auch aus konventioneller Herkunft zugekauft werden (ANG Zukauf konventioneller männlicher Tiere, Kapitel VII, dort Anhang 8). Zukauf von Zuchtbullen konventioneller Herkunft nur mit Ausnahmegenehmigung.
Auch bei der Ammenkuhhaltung ist der Zukauf von Kälbern aus Betrieben mit Demeter-Zertifizierung vorzuziehen. Ist dies nicht möglich, so müssen Kälber mindestens aus anerkannten ökologischen Betrieben stammen und dort geboren und bis zum Verkauf dort gehalten worden sein. Die Vermarktung von Rindvieh, das vor der Umstellung geboren wurde oder nicht von anerkannten Betrieben ökologischer Landbauverbände stammt (das zu Zuchtzwecken oder zur Bestandsvergrößerung zugekauft wurde), darf nicht unter Demeter , In Umstellung auf Demeter oder Biodyn erfolgen. Die Vermarktung von Tieren, die unter konventioneller Bewirtschaftung geboren wurden, darf nicht unter Hinweis auf Demeter erfolgen.
Zugekaufte Zuchttiere aus anerkannten Betrieben ökologischer Landbauverbände können nach mindestens zwölfmonatiger richtliniengemäßer Fütterung und Haltung unter "Demeter" vermarktet werden. Bei Zukauf aus anerkannten Betrieben der ökologischen Landbauverbände ist nach Einhalten einer Frist die Vermarktung unter "Demeter" möglich.
Milch
Bei der Umstellung kann die Milch erst dann unter Kennzeichnung In Umstellung auf Demeter vermarktet werden, wenn das Milchvieh mindestens 6 Monate mit Futter von Flächen des Betriebes, die Umstellungs-Zertifizierung haben, gefüttert wurde. Ist nur eigen erzeugtes Umstel-lungsfutter vorhanden, darf dies nur zu maximal 60 % in der durchschnittlichen Ration enthalten sein und ist dann mit mindestens 30 % zugekauftem Demeter-Futter zu ergänzen. Eine Demeter-Zertifizierung der Milch erfolgt, sobald das Futter von Flächen mit Demeter-Zertifizierung stammt (siehe auch Kapitel VI.1 (Umstellung Zertifizierung Vertrag , Pkt. Umstellungszertifizierung

Die Auslobung bei Milch richtet sich nach dem Zertifizierungsstatus des Futters.
Beim ausnahmsweisen Zukauf einzelner Jungtiere konventioneller Herkunft für Zuchtzwecke kann deren Milch nach 6 Monaten richtliniengemäßer Fütterung und Haltung unter Hinweis auf "Demeter" vermarktet werden, das Fleisch solcher Tiere kann nur als Öko vermarktet werden. Wartezeit für die Vermarktung von Demeter-Milch bei Zukauf konventioneller Jungtiere.
» Tabelle 1:
Schafe und Ziegen
Bei Tierzukauf gilt die im Kapitel Tierherkunft, Tierzukauf und Vermarktung . beschriebene Rangfolge (siehe 1. Absatz). Der Zukauf konventioneller Tiere ist nur unter bestimmten Bedingungen mit Ausnahmegenehmigung möglich (siehe ANG Bestandsergänzung mit konventionellen Tieren , Kapitel VII, dort Anhang 8).

Einschränkungen beim Tierzukauf
Die Vermarktung von Schafen, die vor der Umstellung geboren wurden oder nicht von anerkannten Betrieben ökologischer Landbauverbände stammen, darf nicht unter Demeter , In Umstellung auf Demeter oder Biodyn erfolgen. Einschränkungen bei der Vermarktung
» Tabelle 2:
Einzelne männliche Zuchttiere können bei Nichtverfügbarkeit aus ökologischer Herkunft mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Demeter-Organisation auch aus konventioneller Herkunft zugekauft werden (ANG Zukauf konventioneller männlicher Tiere, Kapitel VII, dort Anhang 8). Auch Zukauf männlicher Zuchttiere nur mit Ausnahmegenehmigung.
Die Milch zugekaufter konventioneller Zuchttiere kann nach 6 Monaten unter "Demeter" vermarktet werden. Das Fleisch zugekaufter konventioneller Tiere kann nach sechs Monaten als "In Umstellung auf Demeter" bzw. nach einem Jahr (nur Ziegen) als "Demeter" vermarktet werden. Milch: 6 Monate Wartezeit für Vermarktung bei Zukauf von Tieren konventioneller Herkunft
Schweine
Bei Zukauf gelten die im Kapitel Tierherkunft, Tierzukauf und Vermarktung beschriebene Rangfolge (siehe 1. Absatz), und die sonstigen grundsätzlichen Vorgaben. Der Zukauf von Ferkeln soll bevorzugt aus anerkannten biologisch-dynamisch bewirtschafteten Betrieben erfolgen. Bei Nichtverfügbarkeit können auch Tiere aus zertifizierten Öko-Betrieben gemäß der genannten Rangfolge zugekauft werden. Der Zukauf konventioneller Tiere ist nur unter bestimmten Bedingungen mit Ausnahmegenehmigung möglich (siehe ANG Bestandsergänzung mit konventionellen Tieren, Kapitel VII, dort Anhang 8).

Zukauf konventioneller Ferkel zur Mast ist nicht zulässig.
Es sollen nur Ferkel aus eingestreuten Haltungssystemen und mit nicht kupierten Schwänzen zugekauft werden. Zukauf nur aus eingestreuter Haltung und mit nicht kupierten Schwänzen
Einzelne männliche Zuchttiere können bei Nichtverfügbarkeit aus ökologischer Herkunft mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Demeter-Organisation auch aus konventioneller Herkunft zugekauft werden (ANG Zukauf konventioneller männlicher Tiere , Kapitel VII, dort Anhang 8). Auch Zukauf männlicher Zuchttiere nur mit Ausnahmegenehmigung.
» Tabelle 3:
Geflügel, Legehennen
Ein Zukauf von Eintagsküken oder Junghennen ist möglich; es gilt die im Kapitel Tierherkunft, Tierzukauf und Vermarktung (1. Absatz) beschriebene Rangfolge. Bei Nichtverfügbarkeit von Demeter-Junghennen soll der Zukauf zumindest gemäß den Aufzuchtrichtlinien in Anhang 9 (siehe Kapitel VII) erfolgen.

Zukauf von Junghennen in der Regel mindestens nach vorgegebenen Aufzuchtrichtlinien.
Junghennen aus konventioneller Aufzucht dürfen nicht zugekauft werden. Kein Zukauf von Hennen konventioneller Herkunft. Eier zugekaufter Junghennen, die gemäß Aufzuchtrichtlinien in Anhang 9 (Kapitel VII) aufgezogen wurden, dürfen unter "Demeter" vermarktet werden, wenn der Zeitraum der Fütterung mit Öko-Futter auf dem Aufzuchtbetrieb und die Fütterung mit Demeter-Futter auf dem Demeter-Betrieb zusammen mindestens 6 Wochen beträgt. Vermarktung der Eier unter Demeter-Kennzeichnung bei richtliniengemäßer Fütterung.
Masthähnchen und sonstiges Mastgeflügel
Bei Zukauf von Küken oder Jungtieren gilt in Abweichung zu der in Kapitel Tierherkunft, Tierzukauf und Vermarktung (1. Absatz) beschriebenen Rangfolge:Bei Nichtverfügbarkeit von Jungtieren, die von Demeter- oder Öko-Elterntieren abstammen, können Jungtiere aus anerkannten Betrieben der ökologischen Landbauverbände zugekauft werden. Der Zukauf von Küken konventioneller Herkunft ist nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig (siehe ANG Zukauf konventioneller Küken, Kapitel VII, dort Anhang 8).

Mastgeflügel ökologischer Herkunft, das mindestens drei Fünftel der Lebenszeit richtliniengemäß gefüttert und gehalten wurde, kann unter Kennzeichnung Demeter" vermarktet werden.
» Tabelle 4:
Bäuerliche Gesellschaft Nordwestdeutschland e.V., Triangel 6, 21385 Amelinghausen
Fon: 04132/91200, Fax: 04132/912024