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Umstellung Zertifizierung - Vertrag


Die Umstellung ist ein Umwandlungsprozess, der mehrere Entwicklungsschritte des Betriebes hin zu einer neuen Zustandsstufe umfasst.


Themen:


Umstellung und Bewirtschafter

Umstellung des Betriebes und neu umzustellender Flächen

Demeter-Zertifizierung und Markennutzung

Umstellungszertifizierung

Vertrag

UMSTELLUNG UND BEWIRTSCHAFTER

Aufbauend auf dem Interesse an der Biologisch-Dynamischen Wirtschaftsweise, ihren Hintergründen und Grundlagen, sind unverzichtbare landwirtschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Wirtschaften. Die Mitgliedschaft in einer regionalen Arbeitsgemeinschaft für Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise bietet die Gewähr für eine Einbindung in den fachlichen Austausch, gemeinsame inhaltliche Arbeit und gegenseitige Hilfe.

UMSTELLUNG DES BETRIEBES UND NEU UMZUSTELLENDER FLÄCHEN

Um einen Betrieb in einen biologisch-dynamischen Betrieb umzuwandeln bedarf es eines individuellen Leitbildes, in welche Richtung der Betrieb entwickelt werden soll. Gemäß diesem Leitbild ist gemeinsam mit der Beratung ein Umstellungsplan zu erstellen, der die zum Betrieb gehörenden Flächen nach Größe und Kulturart, einen detaillierten Betriebsspiegel, eine Fruchtfolgeplanung, einen Düngeplan, die Entwicklung der Viehhaltung sowie standortangepasste Maßnahmen zur Verminderung von Schadstoffeinträgen aus der Umwelt (z. B. von Industrieanlagen, verkehrsreichen Straßen) beinhalten soll. In dem Betriebsspiegel sind neben einem genauen Lageplan der Flächen der Bodenzustand sowie die letzte Anwendung richtlinienfremder Mittel aufzuführen. Richtlinienfremde Mittel dürfen auf dem Betrieb ab Vertragsabschluss nicht mehr vorhanden sein.



Ein Betriebsspiegel und ein Umstellungsplan ist vorzulegen.
Der Betrieb ist als Ganzes in einem Schritt auf die Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise umzustellen. In begründeten Fällen, für die eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Demeter-Organisation einzuholen ist (ANG Schrittweise Umstellung, Kapitel VII, dort Anhang 8), kann die Zertifizierung der Flächen im Verlauf der Fruchtfolge nach und nach erfolgen, sofern der gesamte Betrieb ökologisch bewirtschaftet wird. Die Umstellung ist als Gesamtbetriebsumstellung zu vollziehen.
Die noch nicht umgestellten Flächen sind während dieser Zeit als eine nachvollziehbar räumlich und sachlich getrennte Betriebseinheit zu führen. Das mögliche Vorhandensein von Altlasten (z. B. Pflanzenschutzmittel, Klärschlamm, Kontaminationen aus Verklappung, u.s.w.) ist zu prüfen. Prüfung auf Altlasten.
Der Anbau derselben Sorte einer Kulturart auf Flächen mit unterschiedlichem Zertifizierungsstatus ist nicht gestattet. Ausnahmen bei Dauerkulturen bedürfen der Genehmigung (ANG Parallel-Anbau, Kapitel VII, dort Anhang 8). Eine genaue Dokumentation ist in allen diesen Fällen erforderlich. Kein Parallel-Anbau derselben Sorte auf Flächen mit unterschiedlichem Zertifizierungsstatus.
Der gesamte Betrieb, einschließlich der Tierhaltung, muss spätestens fünf Jahre nach der ersten Umstellungs-Zertifizierung die Demeter-Zertifizierung erreichen. Längere Umstellungszeiten bedürfen der Genehmigung (ANG Verlängerte Umstellungszeit, Kapitel VII, dort Anhang 8). Umstellung in maximal fünf Jahren; mit Ausnahmegenehmigung auch länger.
Ein und derselbe Betriebsleiter darf im selben Gebiet nicht gleichzeitig einen Demeter-Betrieb und einen konventionellen Betrieb führen. Bewirtschafter-Einheit.
Schon zum ersten Umstellungsjahr gehört die vollständige Anwendung der Präparate, wie sie in Kapitel Biologisch-dynamische Präparate beschrieben ist. Präparateanwendung während der Umstellung ist obligatorisch.

DEMETER-ZERTIFIZIERUNG UND MARKENZEICHENNUTZUNG

Die Mitgliedschaft in der für den Betrieb zuständigen Demeter-Organisation (Landesarbeitsgemeinschaft) ist Voraussetzung für die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren. Die Demeter-Zertifizierung wird einem Betrieb jährlich verliehen, wenn er den Richtlinien entsprechend wirtschaftet und dies von der zuständigen Demeter-Organisation durch eine Urkunde oder ein Zertifikat bestätigt wird. Er ist damit berechtigt, die Demeter-Marken (In Umstellung auf Demeter bzw. biodyn und Demeter) für seine Erzeugnisse entsprechend dem Zertifizierungsstatus zu führen.



Demeter-Markennutzung nur nach jährlicher Bestätigung richtlinienkonformer Bewirtschaftung.
Eine jährliche Inspektion des Betriebes ist die Voraussetzung für eine fortlaufende Zertifizierung. Die Demeter-Inspektion wird zusammen mit der EU-Bio-Kontrolle von einem durch die zuständige Demeter-Organisation akkreditierten Inspektor durchgeführt. Betriebsinspektion durch anerkannte Kontrollstellen und zugelassene Inspektoren.
Umstellungszertifizierung
Voraussetzung für die Umstellungs-Zertifizierung ist die richtliniengemäße Bewirtschaftung des gesamten Betriebes.

Gesamtbetriebsumstellung ist Voraussetzung für die Zertifizierung.
Der In Bezug auf die Nutzung des Markenzeichens gelten dabei die folgenden Fristen (siehe auch Kapitel VII, dort Anhang 7):
  • Eine Vermarktung der Erzeugnisse aus dem ersten Umstellungsjahr mit Hinweis auf den ökologischen Landbau z. B. durch Bezeichnungen wie aus ökologischer Erzeugung oder aus biologisch-dynamischer Erzeugung oder ähnlichem ist nicht gestattet.
Fristen für die Nutzung des Markenzeichens.
  • Erzeugnisse, die nach dem 12. Monat nach Beginn der Umstellung geerntet werden, dürfen, die Zertifizierung vorausgesetzt, unter dem Hinweis In Umstellung auf Demeter oder biodyn vermarktet werden. Kulturen, die vom 36. Monat nach Umstellungsbeginn geerntet werden (Dauerkulturen) oder die 24 Monate nach Umstellungsbeginn gesät werden bzw. aufwachsen, können nach der Zertifizierung des Betriebes mit der Bezeichnung Demeter vermarktet werden.
  • In der Regel kann im dritten Jahr der Präparateanwendung die Demeter-Zertifizierung ausgesprochen werden. Für schrittweise Umstellung gemäß ANG Schrittweise Umstellung und neue Flächen gelten die o. g. Fristen mit Dokumentationspflicht entsprechend. Ausnahme für eine Verlängerung der Fristen:
  • Wurde ein Betrieb oder eine Fläche zuvor sehr intensiv konventionell bewirtschaftet, kann ein sogenanntes Nulljahr vor die o. g. Fristen gesetzt werden.
Verlängerung der Umstellungsfristen.
Ausnahmen für eine Verkürzung der Fristen:
  • Wurde ein Betrieb nachweislich extensiviert, können, je nachdem, wann mit der Präparateanwendung begonnen wurde, die pflanzlichen Erzeugnisse nach dem ersten Umstellungsjahr mit In Umstellung auf Demeter bzw. biodyn gekennzeichnet werden.
  • Wurde ein Betrieb oder eine Fläche nach den Richtlinien eines ökologischen Landbauverbandes oder einem vergleichbaren Standard mindestens drei Jahre lang bewirtschaftet und liegt für diesen Zeitraum die entsprechende Zertifizierung vor, so kann bereits für die erste Ernte bei richtliniengemäßer biologisch-dynamischer Bewirtschaftung eine Demeter-Zertifizierung erteilt werden.
Verkürzung der Umstellungsfristen.
Für tierische Produkte gilt: Grundsätzlich entspricht das Produkt dem Zertifizierungsstatus des Futters. Da jedoch nach EU-Bio-Verordnung tierische Produkte nicht mit Umstellungskennzeichnung vermarktet werden können, solange sie nicht den Anforderungen der Verordnung entsprechen, sind die Tabellen 1-4 im Kapitel Viehwirtschaft und der Anhang 7, Umstellung von Flächen und tierischen Produkten in Kapitel VII besonders zu beachten. Für tierische Produkte gilt: Grundsätzlich entspricht das Produkt dem Zertifizierungsstatus des Futters.

VERTRAG

Stellt der Betriebsleiter einen Antrag auf Zertifizierung an die zuständige Demeter-Organisation (Landesarbeitsgemeinschaft) und sind alle Voraussetzungen erfüllt, so erhält der Betrieb einen Vertrag bzw. eine Zusatzvereinbarung zur Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft zur Nutzung des Markenzeichens.



Vertrag mit der zuständigen Demeter-Organisation abschließen.
Erst mit Abschluss dieses Vertrags bzw. dieser Zusatzvereinbarung gehen die Rechte auf Nutzung des Markenzeichens für jeweils ein Jahr an den Antragsteller über. Markenzeichen-Nutzungsrechte jeweils für ein Jahr.
Der Betriebsleiter bzw. der Betrieb muss Mitglied in einer Landesarbeitsgemeinschaft sein, die ihrerseits kooperatives Mitglied im Forschungsring für Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise und im Demeter-Bund sein muss. Mitgliedschaft in einer Demeter-Landesarbeitsgemeinschaft obligatorisch.
Im Umstellungsvertrag muss aus immer noch aktuellem Anlass insbesondere die Herkunft der Rinder dokumentiert werden. Vom Betriebsleiter ist eine Erklärung zu unterzeichnen, dass nach seinem besten Wissen seitens der Fütterung und des Tierzukaufes kein BSE-Risiko in seiner Herde besteht. Dokumentation der Herkunft der Rinder im Umstellungsvertrag. Erklärung über BSE-Risiko.
Bäuerliche Gesellschaft Nordwestdeutschland e.V., Triangel 6, 21385 Amelinghausen
Fon: 04132/91200, Fax: 04132/912024